der mit dem Rad

Gutscheine

Die Deutsche Bahn hat sich zur Angewohnheit gemacht Gutscheine zur Verrechnung für ihren mangelhaften Service auszugeben. Auch da haben die Schmarotzer erneut eine Lücke entdeckt ihre Kunden die richtige Nestwärme zu vermitteln. Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Bahn nicht verpflichtet und auch nicht bereit, diesen Gutschein weiterhin zu akzeptieren. Eine Geldleistung wird nicht durch eine Sachleistung abgegolten. Ihr guckt in die Röhre und dieser Monopolist reibt sich erneut die Hände. Eine vorzeitige Rückgabe wird mit Kosten höher dem Gutscheinwert verrechnet. Auch gerichtlich ist da nicht viel zu machen und Strafanzeige wegen Unterschlagung bzw. Diebstahl wird nicht verfolgt. "Wegen Geringfügigkeit eingestellt."

Rechtlich wird der Gutschein mit einem Inhaberpapier gem. § 807 BGB gleichstellt, der dem Gutscheinbesitzer eine Leistung oder einen Anspruch auf eine Dienstleistung gewährt. Jetzt kommt wieder der große Schwamm in unserer Rechtsauslegung! Grundsätzlich ist ein Gutschein drei Jahre gültig. Warum, hat was mit den zivilrechtlichen Verjährungsfristen zu tun. Die es nach meiner Meinung bei Gutscheinen nicht geben dürfte. Aber wen interessiert schon meine Meinung? Und der Geldnehmer und damit der Ausgeber eines Gutscheines legt die Gültigkeitsfrist fest und kann sie jederzeit neu anpassen.

Jetzt glaubt nur nicht, irgendein Richter würde sich trauen da mal ein verbraucherorientierten Urteil zu fällen. Denn dann würde bestehende Rechtssprechung angezweifelt und welche Krähe hackt schon einer anderen Krähe ein Auge aus?

Also! Finger weg von Gutscheinen!

Generell Finger weg davon! Nicht nur bei der Deutschen Bahn auch bei eurem Händler, dem Bistro um der Ecke, einer Fluggesellschaft, dem Kino, egal von wem. Oder, sofort einlösen und wenn es in den Müll landet aber kein Geld verschenken.

Deutsche Bahn

Das Armutszeugnis der Deutschen Bahn ( DB ) bleibt auch 2018 unverändert und hat sich selbst 2022 nicht positiv geändert.

  1. Fahrradkarten werden immer noch benötigt!
  2. Fahrradkarten sind immer noch nicht per APP zu erwerben!
  3. Geschenkgutscheine werden nicht auf allen Fahrkarten und Bahnkarten verrechnet!
  4. Geschenkgutscheine können gegen 19,00 Euro Gebühr verrechnet werden!
  5. Das Platzangebot für Fahrräder in den neuen Intercitys wurde ab 2017 verkleinert!

Deutsche Bahn und das Fahrrad

Ich kann nur warnen, glaubt nicht der Deutschen Bahn!

So bin ich 2016 in die Preisfalle getappt und musste als Schwarzfahrer für mein Rad 60,00 Euro Fahrpreisnacherhebung zahlen. (Bekam ich nach Einspruch zurück)

Wie kam es dazu?

Die DB und diverse Regionalanbieter gewähren die kostenlose Beförderung des Fahrrades ab 9:00 Uhr Vormittags. Aber eben nur diverse Regionalbahnen. So kann es geschehen, das man bei der Nordhessenbahn keine und ab Göttingen im Metronom dann doch eine Fahrkarte beötigt. Dieser Umstand wurde mir schlagartig klar, als die extrem freundliche (Service-) Mitarbeiterin im Metronom, bei der dritten Fahrscheinkontrolle, plötzlich meine Fahrradkarte sehen wollte.

Die APP der Deutschen Bahn ist da genauso hilflos wie die Deutsche Bahn als Vertreiber der Fahrkarten. Die Voreinstellung der Fahrradmitnahme wird in der APP zwar bei der Routenauswahl berücksichtigt. Beim Kauf der Fahrkarte per App ist diese Zusatzkarte dann nicht enthalten. Also am Bahnsteig manuell die Fahrradkarte erwerben (bei Bedarf).

Bei Online Buchung am heimischen Desktop funktioniert die Angelegenheit reibungslos. Nur nicht bei der App. Da sind sich die Programmierer wohl untereinander nicht grün?

Auch im Frühjahr 2017 ist die DB nicht in der Lage eine simple Zusatzkarte (Fahrradkarte) online per APP zu verkaufen.

2018 solle es dann endlich klappen. Die Fahrkarte vom heimischen Rechner muss nicht mehr in Papierform mitgeschleppt werden sondern kann als PDF auf dem Smartphone liegen. Da steht auch der Fahrpreis für das Fahrrad mit drauf. Also der Nachweis der Zahlung ist erbracht, es fehlt nur der Papierausdruck. Ich habe es noch nicht probiert bin aber mal gespannt.

Das Armutszeugnis der Deutschen Bahn

Von:  kundendialog

Gesendet: Montag, 1. August 2016 20:32

An: Rudi Radlos

Betreff: Ihre Reise am 29. Juli von Hann Münden nach Hamburg
Ihre Nachricht vom: 29. Juli 2016
Unser Zeichen: 1-xxxxxxxxxxx

Sehr geehrte Frau Radlos, -> Ich bin männlich und signiere immer mit meinem gesamten Namen

vielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns sehr, dass Sie für Ihre Buchung das Onlineverfahren gewählt haben. Umso mehr bedauern wir, dass Sie mit den Buchungsmöglichkeiten Ihrer Fahrradkarte auf www.bahn.de unzufrieden sind. Gerne geben wir einige Erklärungen zu Buchungen im Internet für die Fahrradmitnahme ab. In vielen Fernverkehrszügen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrrad mitzunehmen. Zusammen mit einer Fahrkarte können Sie Ihre Fahrradkarten dafür auch online buchen. Eine Reservierung für einen Fahrradstellplatz ist inbegriffen. Damit können Sie Ihre Ausflüge mit dem Fahrrad nach individuellen Wünschen ganz einfach von zuhause planen und sofort die kompletten Reiseunterlagen erstellen.

Für Nahverkehrsstrecken sind Fahrradkarten leider nicht online zu buchen, denn die Fahrradmitnahme ist in den Verkehrsverbünden unterschiedlich geregelt. So gibt es in einigen Verkehrsverbünden Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme, z. B. um die im Berufsverkehr gefüllten Züge nicht zusätzlich zu belasten. Außerdem weichen die Preise für die Fahrradmitnahme in Verbünden häufig von den Tarifen der Deutschen Bahn ab. In einigen Bundesländern können Sie Ihr Fahrrad in Nahverkehrszügen wie von Ihnen auch erwähnt, zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Strecken sogar kostenlos mitnehmen.

Unsere Mitarbeiter der DB-Verkaufsstellen oder der Radfahrer-Hotline unterstützen Sie gern bei der Buchung. Sie erreichen die Hotline täglich von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 0180 6 996633*.

Keine Aussagen können wir zu Vorkommnissen oder den Tarifstrukturen bezüglich Privatbahnen treffen. Diese Unternehmen arbeiten eigenständig. Daher bitten wir Sie, sich zur Fahrpreisnacherhebung an das ausstellende Unternehmen zu wenden. Sehr geehrte Frau Radlos, den Austausch mit unseren Kunden schätzen wir sehr. Daher freut es uns, dass Sie uns geschrieben haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag  Leiterin Kundendialog

P.S.: Für Ihre Anregungen, Lob und Kritik sind wir jederzeit gern unter 0180 6 996633 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf) für Sie da. Einen persönlichen Ansprechpartner erreichen Sie rund um die Uhr mit der Auswahl 3 (Kundendialog) im Hauptmenü.

Ich kann dieses Schreiben nicht unkommentiert stehen lassen.

0180er Telefonnummern sind für mich keine Servicenummern sondern eine Unverschämtheit

Wie soll mir ein DB-Mitarbeiter bei der Onlinebuchung weiterhelfen? Er hat die gleichen Informationen die auch die APP hat. Nebenbei bemerkt komme ich mit meinem beladenen Rad nicht zu einem DB- Mitarbeiter an den Schalter. Die Security wirft mich in Hamburg aus den Saal. Und in Hamburg lasse ich meine Ausrüstung nicht auf dem Vorplatz stehen.

Ich habe es probiert und wollte wissen ob ich für die Strecke Saarbrücken / Weil am Rhein eine Radkarte brauche.

"Sie müssen sich bei den betreffenden Regionalanbietern erkundigen ob Sie eine Fahrradkarte benötigen! "

Eine (abgelehnte) Petition beim Bundesverkehrsminister ist eingereicht. Hier muß was geschehen ...

Die Petition wurde erwartungsgemäß abgelehnt. Begründung: Das Bundesverkehrsministerium hat keinen Eingriff auf die Tarifgestaltung der einzelnen Verkehrsunternehmen. Wie hat die Bundesregierung das dann 2023 mit dem 49,00 Euro-Ticket realisiert? Hier fühle ich mich gewaltig verschaukelt.

Das Ministerium soll auch nicht in die Tarifgestaltung eingreifen sondern eine einheitliche, bundesweite Vorgabe schaffen und nicht dieses Chaos dulden.

Service der Deutschen Bahn

Links

Jurarat.de